Als ersten Blogeintrag wollen wir einen Quellekorpus thematisieren, der bislang nicht seinen Weg in die historische Forschung gefunden hat: Der „Acta wegen der Prüfung des Regierungsreferendarius Otto Theodor Frhr. von Manteuffel zu Frankfurt a./O.“ aus dem Jahr 1832.

Wie man am Titel bereits erkennen kann, handelt es sich hierbei um eine Akte, die die Vorgänge zur zweiten Staatsprüfung Otto von Manteuffels umfasst. Wir werden uns daher diesen Quellenkorpus etwas näher ansehen und prüfen, warum diese Akte für die Erforschung Otto von Manteuffels von Bedeutung ist.
Fundort, Entstehungszeitraum und -kontext
Es mag etwas irritierend sein von „Fundort“ zu sprechen, handelt es sich doch um eine Verwaltungsakte die im Zuge der Prüfung zum zweiten Staatsexamen angelegt wurde und daher nicht spektakulär ausgegraben werden musste, sondern „schlicht“ von den preußischen Behörden nach Abschluss des Vorgangs zur Archivierung übergeben wurde. Vielen Studenten und Azubis wird es heute gar nicht so bewusst sein, dass für sie ebenfalls solche Akte angelegt werden, und wer weiß, vielleicht freut sich in 200 Jahren erneut ein Historiker über einen unerwarteten Fund. Zu finden ist die Akte mittlerweile im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz unter der Signatur „I. HA, Rep. 125, 3147 Prüfungsakte Manteuffel“. D.h. sie ist archiviert unter der Repositur der Oberexaminationsprüfungskommission in Berlin, die für die Prüfung der künftigen Verwaltungsbeamten des Staates Preußen zuständig war.
Entstanden ist die Akte im Jahr 1832. In diesem Jahr wurde Otto von Manteuffel als Kandidat für das Landratsamt des Kreises Luckau von den Ständen der Niederlausitz vorgeschlagen und auch gewählt, sodass er zur Übernahme des Amtes das zweite Staatsexamen benötigte, um eine etwaige weitere Prüfung als Landrat zu entgehen. Die Akte schließt mit dem Prüfungszeugnis Manteuffels vom 22. November 1832, in dem ihm die bestandene Prüfung bestätigt wird. Der Entstehungszeitraum der Akte ist damit klar umrissen: 21. März 1832, mit der Bitte Manteuffels um Zulassung, bis zum 22. November 1832. Auch der Kontext dürfte damit klar sein, sie wurde angefertigt für die zweite Staatsprüfung Manteuffels, damit dieser sein Amt als Landrat im folgenden Jahr antreten konnte. Was befindet sich nun genau in dieser Akte und was macht den Vorgang so wertvoll für uns heute?

Der Inhalt
Die Akte umfasst unterschiedliche Quellen: Es finden sich hier Schreiben Otto von Manteuffels an die Oberexaminationsprüfungskommission, u.a. mit der Bitte um Zulassung oder der Zusendung weiterer Materialien, Schreiben anderer Behörden, Aktenvermerke der Oberexaminationsprüfungskommission, Bescheinigungen der Provinzialregierung in Frankfurt a.O. über die Arbeitsweise Manteuffels, ein handgeschriebener Lebenslauf aus der Feder Otto von Manteuffels, seine „Abschlussarbeiten“ bzw. im korrekten Sprachgebrauch „Proberelationen“, Vermerke über seine Prüfungsergebnisse und schlussendlich sein Prüfungszeugnis.
Sind alle hier erfassten Quellen schriftlicher Art, haben sie doch unterschiedliche Verwendungszwecke und damit verschiedene Adressaten. Das bereits erwähnte erste Schreiben Manteuffels bittet um die Zulassung zur Prüfung und fügt notwendige Materialien mit an, richtet sich also an die Kommission selbst. Die Vermerke, die sich auf diversen Schriftstücken finden, sind für den behördeninternen Gebrauch und richten sich damit an die jeweiligen Vorgesetzten oder Sachbearbeiter. Die Proberelationen – das sind abschließende Prüfungsarbeiten – Manteuffels sind Teil der Prüfung und damit ebenfalls an die Kommission zur Beurteilung gerichtet. Das die Akte schließende Prüfungszeugnis ist, wie der Name schon sagt, ein Zeugnis und bescheinigt Manteuffel die Qualifikation für die Tätigkeit als Landrat, aber auch für eine höhere Verwendung.[1]
Besonders interessant ist ein Inhalt der Akte, welchen wir nun einmal gesondert vorstellen wollen.
Der handgeschriebene Lebenslauf Otto Theodor von Manteuffels
Bei seiner Bitte um Anberaumung der zweiten Staatsprüfung fügte Otto von Manteuffel einen handgeschriebenen Lebenslauf an. Soweit so gut. Was macht diesen jedoch so spannend, dass man dies heute extra erwähnen müsste? Es ist die Nachlasssituation![2] Denn in seinem Nachlass im GSTAPK befinden sich keine privaten Schreiben Manteuffels an seine Frau o.ä., wie sie z.B. im Nachlass Otto von Bismarcks zu finden sind, sodass Aussagen über seine privaten Verhältnisse oder Jugendzeit aus der Feder Manteuffels bislang nicht auffindbar waren. Einzig das Lebensbild Georg Hesekiels aus dem Jahre 1851 bietet hierzu Informationen, auf die die Kurzbiographischen Angaben in der ADB durch Wippermann, in der NDB durch Grünthal sowie in seinem biographischen Aufsatz über Manteuffel und zuletzt Anna Ross in ihrer Dissertation zurückgriffen.[3]
Wie es noch heute in einem handgeschriebenen Lebenslauf üblich, z.B. zur Bewerbung für ein Promotionsstipendium, sind in diesem die bisherigen Lebensstationen erfasst und ausführlicher als in einem tabellarischen Lebenslauf dargestellt. Ein solcher Lebenslauf bietet daher Informationen über das Elternhaus, die Schulzeit, das Studium, die bisherige Ausbildung und evtl. private Interessen wie Hobbys. Auch bietet es sich an hier über Besonderheiten zu berichten, die sich im Laufe der Zeit ereignet haben. All dies findet sich auch im Lebenslauf Otto von Manteuffels. So geht er kurz auf den frühen Verlust seiner Eltern ein, auf seine Schulzeit in Schulpforta, auf sein Studium in Halle und die 1830 erlebte Reise nach Frankreich, wo Manteuffel erster Hand die Wirkungen der Julirevolution, erleben konnte.
Zwar gibt dies auch das Lebensbild Hesekiels von 1851 ähnlich wieder, jedoch ist es durch den Lebenslauf 1. möglich, diese Angaben zu überprüfen, 2. besonders geschätzte Lehrer bzw. Dozenten zu ermitteln, die von Hesekiel nicht genannt wurden und die vielleicht zu einer frühen gedanklichen Prägung beigetragen haben könnten. Auch gibt es weitergehende Informationen, so z.B. dass man Manteuffel in Halle anbot in Jura zu promovieren und auch die Reise nach Frankreich erhält hier, natürlich in der gebotenen Kürze, einen anschaulicheren Charakter. Allein dadurch, dass es eine bislang nicht verwendete Quelle darstellt und auch noch weitere Informationen über das Leben Otto von Manteuffels bietet, macht den Lebenslauf daher zu einer wertvollen Quelle.
Zusammenfassung
Es war wirklich ein günstiges Erleben die Prüfungsakte selbst und den handgeschriebenen Lebenslauf zu finden und auszuwerten. Dies allein bietet bereits einen Mehrwert gegenüber der bisherigen Forschung, was diese selbstverständlich nicht abwerten soll, aber es ist doch schön wenn man bereits zu Beginn der eigenen Arbeit an der politischen Biographie Manteuffels einen Mehrwert für die historische Forschung liefern kann.
Hierdurch
konnten Schlüsse für die Entwicklung Manteuffels gezogen werden, insbesondere
durch eine sich anschließende Recherche der von ihm besonders erwähnten
Personen, sodass trotz der Nachlasssituation die Entwicklung der politischen
Ideenwelt Manteuffels im Vormärz zu deuten versucht werden kann.
Selbstverständlich ist hierbei Vorsicht vor der eigenen Deutungsleistung
geboten, und eine weitere Überprüfung darf nie ausgeschlossen werden!
[1] Das Prüfungszeugnis bescheinigt Manteuffel, dass ihn die Kommission „nicht nur zur Verwaltung einer Landrathsstelle geeignet [hält, S.H.], sondern auch zur Anstellung als Aßeßor bei einer Regierung in der Voraussetzung hinlänglich vorbereitet, daß er durch ein fortgesetztes ernstliches Studium seiner Berufswissenschaften gleich mehr Gründlichkeit und Sicherheit in seinen Kenntnißen und Urtheilen anzueignen bemühet seyn werde.“ Man sieht also, dass die Kommission durchaus kritisch mit seinen Prüflingen umgeht. Prüfungszeugnis für den Regierungsreferendarius Otto Theodor von Manteuffel, 22. November 1832.
[2] Wir werden noch in einem gesonderten Beitrag uns mit dem Nachlass Manteuffels befassen. Wichtig ist hier erstmal festzuhalten, dass sich private Materialien Manteuffels kaum bis gar nicht archivalisch überliefert sind, sodass nur von einem Dienstnachlass zu sprechen ist. Vgl. ebenfalls Grünthal, der von Manteuffels „Dienstnachlass“ spricht. Grünthal, Günther: Im Schatten Bismarcks. Der preußische Ministerpräsident Otto Freiherr von Manteuffel (1805-1882). In: Ders.: Verfassung und Verfassungswandel. Ausgewählte Abhandlungen. Hg. von Frank-Lothar Kroll u.a. Berlin 2003, S. 239-259, hier S. 251.
[3] Hesekiel, George: Otto Theodor Freiherr von Manteuffel. Ein preußisches Lebensbild. Berlin 1851. Grünthal, Günther: “Manteuffel, Otto Freiherr von”. In: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 88-90. [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116735996.html#ndbcontent. Stand: 30.08.19. Wippermann, Karl: “Manteuffel, Otto Freiherr von”. In: Allgemeine Deutsche Biographie 20 (1884), S. 260-272. [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116735996.html#adbcontent. Stand: 30.08.19. Ross, Anna: Beyond the Barricades. Government and State Building in Post-Revolutionary Prussia, 1848-1858. Oxford 2019.